Die Herstellung/Verwendung von Bauprodukten sowie die Herstellung/Anwendung von Bauarten, welche eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordern, müssen einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden. Das Betreiben einer solchen Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bedarf der Anerkennung durch die zuständige Stelle.
Die Verwaltungsleistungen umfassen
- Anerkennung,
- Erweiterung der Anerkennung,
- Anerkennung einer Zweitniederlassung und
- Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen
von Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).