Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Beschreibung der selbstständigen Tätigkeit (Businessplan)
- Nachweise über die Finanzierung der selbstständigen Tätigkeit (zum Beispiel Nachweis über Eigenkapital, Finanzierungszusage einer Bank).
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice).
- Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge (zum Beispiel Nachweise über eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen)
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Ggf. müssen Sie der Ausländerbehörde auch nochmals den Nachweis über den Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland bzw. ihren alten Arbeitsvertrag als Wissenschaftler und Forscher vorlegen, um den Zusammenhang zwischen Ihrer früheren Tätigkeit und Ihrer Geschäftsidee erneut zu belegen.