Man kann die Garten-Abfälle in die Bio-Tonne werfen.
Oder man bringt die Garten-Abfälle zu einer Annahme-Stelle für Garten-Abfälle.
Man kann auch auf dem eigenen Grundstück die Garten-Abfälle verwerten.
Zum Beispiel:
- Man lässt die Garten-Abfälle liegen.
- Man gräbt die Garten-Abfälle ein.
- Man pflügt die Garten-Abfälle ein.
- Man macht Kompost aus den Garten-Abfällen.
Das darf man auf dem eigenen Grundstück machen.
Man braucht keine Erlaubnis dafür.
Die Städte und Landkreise sind zuständig.
Dazu gehören:
- die Stadt Cuxhaven
- die Stadt Göttingen
- die Stadt Lüneburg
- die Abfall-Entsorgungs-Betriebe von Lüneburg
- der Zweck-Verband Abfall-Wirtschaft Celle und Hildesheim
- die Region Hannover
- die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar
- der Heide-Kreis
- Lüneburg
- Nienburg
- Peine
Man darf die Garten-Abfälle aus dem Garten nicht einfach wegwerfen.
Man muss die Garten-Abfälle verwerten.
Das heißt: Man muss die Garten-Abfälle gut benutzen können.
Manchmal darf man die Garten-Abfälle verbrennen.
Aber nur wenn es sehr wichtig ist.