Das Führen der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ im Namen der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt. Wenn die Gesellschaft in Niedersachsen einen Sitz hat und im Namen einer Kapitalgesellschaft die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ geführt werden soll, so hat sich die Gesellschaft in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieure eintragen zu lassen.