Ein Kirchenaustritt kann beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes oder vor einem Notar erklärt werden. Die Austrittserklärung muss in jedem Falle persönlich vor dem Standesbeamten abgegeben werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die vor einem Notar abgegebene Austrittserklärung wird mit dem Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam.