Die Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen ist mit bestimmten Voraussetzungen verknüpft.
Jeder Bewerber muss nachweisen, von seiner gesamten Tätigkeit wenigstens zwei Jahre überwiegend an Abschlussprüfungen teilgenommen und bei der Abfassung der Prüfungsberichte mitgewirkt zu haben.