Masthühner darf nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Stelle über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.
Öffnungszeiten:
https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 100
Behindertenparkplatz:
vorhanden
Masthühner darf nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Stelle über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Die Sachkundebescheinigung wird von der zuständigen Stelle erteilt, wenn der Antragsteller:
oder
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Sachkundebescheinigung wird von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt.
Personen, die einen Nachweis der Sachkunde in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Türkei oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben, bedürfen keiner Prüfung, soweit der Nachweis der Sachkunde den Anforderungen entspricht.