Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.
Öffnungszeiten:
https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Parkmöglichkeiten:
Direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 100
Behindertenparkplatz:
vorhanden
Wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Dauer.
Auf diesem Weg können die Pflegepersonen unterstützt werden.
An das örtliche Jugendamt
Ein Pflegekind lebt seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie.
Die Eltern des Kindes oder Personen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes verlangen die Herausgabe des Kindes.
Das Kindeswohl wird durch die Wegnahme aus der Pflegefamilie gefährdet.
Die Pflegepersonen wünschen oder benötigen Unterstützung durch den Pflegekinderdienst.
Es fallen keine Kosten an.
Der Pflegekinderdienst wird nach Kontaktaufnahme durch die Pflegepersonen die Begleitung bei den Verfahren zum „Verbleib eines Kindes bei Pflegepersonen“ beginnen. Die Länge des Verfahrens hängt von der Dauer des gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht ab.