- Wenn Sie gewerbsm äß ig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater t ä tig werden wollen, ben ö tigen Sie eine Erlaubnis
- Die Erlaubnis kann einer nat ü rlichen oder juristischen Person erteilt werden
- Zust ä ndig: je nach Bundesland Industrie- und Handelskammer, Gewerbebeh ö rden oder Landkreise / kreisfreie St ä dt