- Die geförderte Wohnung darf 30 bis 35 Jahre lang nur an ältere Menschen (ab 60 Jahre), Menschen mit Behinderungen (mit dem Grad der Behinderung von mindestens 50 %) oder hilfe- und pflegebedürftige Personen (Pflegegeld Stufe 1 und höher) vermietet werden, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum an Eigenleistung: soll 25 % der Gesamtkosten, mindestens jedoch 15 % (nur in Ausnahmefällen) betragen.
- Bei der energetischen Modernisierung Mietwohnraum, der bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Was kann gefördert werden:
- Neubau
- Ausbau/Umbau oder Erweiterung
- energetische Modernisierung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.