Die Angebote im Bereich Kultur werden in der Gemeinde Dötlingen insbesondere durch gemeinnützige Kulturakteure realisiert, welche sich ehrenamtlich mit großem ideellem Einsatz engagieren und sich teilweise sogar finanziell beteiligen.
Die Gemeinde Dötlingen ist bestrebt, die Kulturschaffenden zu unterstützen, die Vielfalt der Kultur in der Gemeinde Dötlingen zu erhalten und diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern.
Per Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Dötlingen vom 08.12.2022 ist die Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit in der Gemeinde Dötlingen beschlossen worden:
Die Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit soll die Fördermöglichkeiten für die Kulturarbeit in der Gemeinde Dötlingen darstellen und einen verbindlichen sowie transparenten Handlungsrahmen bieten.
Kulturschaffende und Kulturträger im Sinne der Richtlinie sind: kulturschaffende Vereine, gemeinnützige Institutionen und private Initiativen, die nicht kommerziell ausgerichtet sind und keinen gewerblichen Zweck haben.
Förderungen erhalten lediglich Kulturschaffende, die ihren „Sitz“ in der Gemeinde Dötlingen haben, ihre Vorhaben/Maßnahmen/Aktivitäten in der Gemeinde Dötlingen vollziehen und mit Kulturpflegemaßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang stehen oder diese fördern.
Förderung von Veranstaltungen durch das Kulturbudget im Jahr 2024
Fördergrundlage:
Die Gemeinde Dötlingen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Kulturschaffenden, eine Förderung von kulturellen Veranstaltungen. Für die finanzielle Förderung von kulturellen Veranstaltungen wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ein jährlicher Förderbetrag im Rahmen der Haushaltsberatungen bestimmt.
Die Förderung kann für alle Veranstaltungen im Bereich „Kultur“ gewährt werden, insbesondere für Veranstaltungen, die die geschichtlichen oder die gemeindlichen Traditionen unterstützen, bildende oder darstellende Kunst, Literatur oder Musik darstellen. Die Veranstaltung muss in der Gemeinde Dötlingen stattfinden. Die Gesamtkosten der Veranstaltung müssen zwischen 1.000,00 € und 5.000,00 € betragen.
Zur Förderung der Kulturarbeit in der Gemeinde Dötlingen wird im Jahr 2024 ein Betrag von 5.000,00 € durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Zuschusssatz und nicht förderfähige Kosten:
Bezuschusst werden 20% der förderfähigen Gesamtkosten. Nicht förderfähige Kosten sind Geschäftskosten, Fahrtkosten sowie Kosten im Bereich Transport und Aufbau. Sofern die Fördersumme aller gestellten Anträge den jährlich von der Gemeinde Dötlingen zur Verfügung gestellten Betrag übersteigen, wird der Zuschusssatz von 20 % auf 15 % bzw. 10 % gesenkt, sodass die Gesamtfördersumme nicht überschritten wird.
Hinweis:
Es gilt das Prinzip der Nachrangigkeit, d.h. vorrangig sollen Einnahmemöglichkeiten, wie Eintrittsgelder, Eigenmittel oder Fördermöglichkeiten durch Dritte (private Sponsoren, Stiftungen) ausgeschöpft werden.
Wird für das Vorhaben bereits ein gemeindlicher Zuschuss aus einem anderen Bereich gewährt, ist ein weiterer Zuschuss aus dem Bereich Kulturförderung ausgeschlossen.
Zeitlicher Ablauf:
Bis zum 01.02. des Förderjahres muss ein schriftlicher (formloser) Erstantrag für die Förderung der kulturellen Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan mit der Darstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Veranstaltung beizufügen.
Bis zum 01.12. des Förderjahres müssen die tatsächlich entstandenen Kosten in Form von Rechnungen und Belegen nachgewiesen werden. Sollte die Veranstaltung nach dem 01.12. des Förderjahres durchgeführt werden, so sind gesonderte Absprachen mit der Verwaltung zu treffen.
Die Anträge und Nachweise sind einzureichen bei der:
Gemeinde Dötlingen
Die Bürgermeisterin
Hauptstraße 26
27801 Neerstedt