Der Rat der Gemeinde Dötlingen hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 die Neufassung der Sport- und Jugendförderungsrichtlinien beschlossen.
Die Gemeinde Dötlingen stellt eine feste Fördersumme zur Verfügung, die jeweils an die Höhe der Zuschüsse für die Jugendhäuser angepasst wird. Für die Berechung der Fördersumme sind von den Vereinen verschiedene Kriterien zu erfüllen und durch Belege nachzuweisen. Mit Ausnahme der Vereine, die die o. g. Förderung erhalten, können Vereine und Institutionen weiterhin einen Zuschuss für die Durchführung von Jugendfahrten bei der Gemeinde Dötlingen beantragen.
Parallel dazu kann ein Zuschuss für Jugendfahrten beim Landkreis Oldenburg gestellt werden.
Die Richtlinien sowie die notwendigen Zuschussanträge sind zum Download auf dieser Seite eingestellt.
Achtung!
Die Antragsfrist für allgemeine Anträge wurde vom 01.09. auf den 01.06. vorgezogen.
Die Antragsfrist für die Sport- und Jugendförderung bleibt auf dem 30.09. bestehen!
Um Beachtung wird gebeten.