Beschreibung
In Gelb (gold) ein blauer Sparren, darüber zwei rote Rosen mit gelbem (goldenem) Kelch und grünen Kelchblättern, darunter ein aus fünf quadratischen roten Steinen gebildetes auf die Spitze gestelltes Kreuz.
Begründung
Das Wappen vereint mehrere historische Elemente. Der Sparren befindet sich im Wappen des Wildeshauser Bürgers Otto von Dötlingen (1366) und ist der einzige heraldisch überlieferte Anknüpfungspunkt für den Namen Dötlingen. Die Rosen sind übernommen aus dem Wappen des Grafen von Oldenburg-Wildeshausen, die in der Dötlinger Gegend begütert waren und sich um die Festigung von Herrschaftsrechten sehr bemüht haben. Das Steinfliesenkreuz ist entlehnt aus dem älteren Wappen der Herren von Wale, die in Dötlingen lange ansässig waren und einen schönen Junkerhof besaßen.
Mit Verfügung vom 21.01.1952 hat der Nds. Minister des Innern der Gemeinde Dötlingen das Recht zur Führung des vorstehend beschriebenen Wappens verliehen.
Die Verwendung von Wappen und Logo ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gemeinde Dötlingen verboten!
„Dötlingen – kulturell und natürlich“
Das Logo wurde als Hoheitszeichen der Gemeinde erstellt. Dieses Logo wird u.a. auf Briefpapier, Visitenkarten, Broschüren, Werbeartikeln und vielem mehr abgebildet.
Das Logo zeigt ein Haus sowie einen Baum, die für das Kulturelle Dötlingen sowie das Natürliche Dötlingen stehen.
Die Verwendung von Wappen und Logo ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gemeinde Dötlingen verboten!
Die Flagge besteht aus den Farben grün (unten) und blau (oben), die horizontal angeordnet jeweils die Hälfte der Flagge einnehmen. Darauf ist mittig das Wappen der Gemeinde Dötlingen abgebildet.