Bauvoranfrage
Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. Unbedingt benötigt werden:
Diese Unterlagen müssen mindestens zweifach über die zuständige Gemeinde/Stadt beim Bauordnungsamt eingereicht werden. Die Beantragung eines Vorbescheides empfiehlt sich vor allem, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf. Der Vorbescheid ist drei Jahre gültig.
Bauvorbescheid
Der Bauvorbescheid (Genehmigung oder Ablehnung der Bauvoranfrage) ergeht dann vom Bauordnungsamt des Landkreises Oldenburg.