Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in die vorbereitende Bauleitplanung (Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet) und verbindliche Bauleitplanung (Aufstellung Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebietes). Während der Flächennutzungsplan lediglich behördenverbindlich ist, entfalten die Bebauungspläne als kommunales Satzungsrecht Rechtswirkungen gegenüber jedermann.
Die Bauleitplanung ist Aufgabe der Gemeinde. Diese hat für Ihr Gemeindegebiet die Planungshoheit und kann somit die Inhalte der Pläne unter Beachtung des geltenden Rechts im Wesentlichen selbst gestalten. Die Bauleitpläne werden jedoch in enger Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Ämtern und Behörden erarbeitet, die im Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes ihre Belange vertreten.
Nach Eintritt der Rechtskraft liegen die Bauleitpläne zu jedermanns Einsicht im Rathaus öffentlich aus.
Hier gelangen Sie zu den aktuellen Bauleitplanverfahren.