Durch das Jugendamt überprüfte Tagesmütter und –väter können die professionelle Betreuung von Kindern bis 14 Jahre übernehmen.
Ein Kind wird ganztägig oder für einen Teil des Tages gegen Entgelt entweder im Haushalt der Personensorgeberechtigten (in der Regel bei den Eltern) oder im Haushalt der Tagespflegeperson betreut.
Diese Form der Kinderbetreuung wird hauptsächlich für Kinder bis zum Kindergartenalter und als Ergänzung zu Kindergarten und Schule in Anspruch genommen, während die Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen oder sich in der Ausbildung befinden.
Im Gegensatz zu Krippe, Kindergarten und Hort kann die Tagespflege auch einen Betreuungsbedarf während Schicht- und Teilzeitarbeit abdecken.
Zur weiteren Information wenden Sie sich bitte an:
Landkreis Oldenburg
Der Landrat
Jugendamt
Kinder- und Familienservicebüro
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ansprechpartnerin: Frau Zuchgan, Telefon 04431 85-262