Kostenbeiträge
Zum 01.08.2024 tritt eine neue Satzung der Gemeinde Dötlingen über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Dötlingen in Kraft. Hiermit einher geht die Einführung neuer Kostenbeiträge sowie Verpflegungsentgelte. Bei der Ermittlung der Kostenbeiträge ist die Summe der Einkünfte ausschlaggebend. Den entsprechenden Erklärungsbogen zur Angabe Ihres Einkommen finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare KITA. Die Satzung sowie die Entgeltstaffeln finden Sie im unteren Bereich dieser Seite zum Download.
Übernahme des Kostenbeitrages
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Gebühr zu zahlen, so kann ein Antrag auf Übernahme der Kindergartengebühr nach dem Achten Sozialgesetzbuch gestellt werden. Den „Antrag Wirtschaftliche Jugendhilfe – Übernahme KITA-Beitrag“ finden Sie im unteren Bereich dieser Seite als Formular zum Download.
Beitragsfreiheit
Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung fallen für Kinder ab dem Monat, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung, keine Beiträge an. Diese Beitragsfreiheit ist unabhängig von der besuchten Einrichtungsart und gilt für eine Betreuung in Krippe und Kindergarten gleichermaßen.
Verpflegungsentgelt
Einige Einrichtungen bieten, je nach Betreuungszeit, ein Frühstück, Mittagessen oder eine Teepause an. Diese Kosten werden monatlich erhoben und können über Sepa –Lastschrift eingezogen oder überwiesen werden.
Die Übersicht über die Verpflegungsentgelte steht im unteren Bereich dieser Seite zum Download bereit. Die ev.-luth. Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ hat gesonderte Verpflegungsentgelte.