Ein Wechsel eines bereits betreuten Kindes von einer Betreuungsart in die nächste muss ebenfalls angemeldet werden (z.B. Krippe in Kindergarten oder Kindergarten in Hort). Alle bereits aufgenommenen Hortkinder mit Vollzeit-Plätzen behalten ihre Betreuungsplätze bis zur Abmeldung durch die Sorgeberechtigten über die Kindergartenjahre hinaus. In diesem Falle ist keine neue Anmeldung vorzunehmen. Lediglich die Kinder, die einen sog. „Sharingplatz“ im Hort in Anspruch nehmen, müssen erneut angemeldet werden.
Die Anmeldung ist bequem von zu Hause aus über das KITA-Portal der Gemeinde Dötlingen unter www.elternportal.doetlingen.de möglich. Informationen zu den einzelnen Einrichtungen sowie den Betreuungsangeboten finden Interessierte ebenfalls im KITA-Portal sowie unter www.doetlingen.de/kitas. Schriftliche Anmeldungen können nicht mehr entgegengenommen werden. Die Online-Anmeldung erfolgt mit einem persönlichen Login mittels E-Mail-Adresse und Passwort. Dabei können bis zu drei Kindertagesstätten (Erstwunsch, Zweitwunsch und Drittwunsch) sowie die gewünschte Betreuungszeit ausgewählt werden. Mit ihrem „Login“ können Sorgeberechtigte u.a. den Schriftverkehr (Zusagen, Gebührenbescheide etc.) jederzeit einsehen.
Bis Ende des 1. Quartals des Folgejahres werden die Anmeldungen ausgewertet, die bis zum 30.09. eingegangen sind und eine erste Vergaberunde durchgeführt. Alle Anmeldungen, die nach dieser Anmeldefrist eingehen, werden erst in der zweiten oder dritten Vergaberunde berücksichtigt, sofern noch freie Betreuungsplätze vorhanden sind.
Sobald die Vergabe der Plätze erfolgt ist, erhalten Sorgeberechtigte sowohl postalisch als auch über das KITA-Portal eine Nachricht.
Bei Fragen steht Frau Ehmen im Rathaus der Gemeinde Dötlingen telefonisch unter Tel.-Nr. 04432-950145 oder per E-Mail unter mona.ehmen@doetlingen.de zur Verfügung.