Bewilligungsbehörde ist die NBank Hannover. Der Antrag und Informationen können ausschließlich ONLINE über das Kundenportal der NBank auf der Internetseite: http://www.nbank.de abgerufen werden.
Die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung über die Gewährung finanzieller Hilfen für vom Weihnachts-Hochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen – Unterstützungsleistungen Wohngebäude, Brücken und Hausrat – ist zum 01.06.2024 in Kraft getreten.
Bewilligungsbehörde ist die NBank Hannover. Der Antrag und Informationen können ausschließlich ONLINE über das Kundenportal der NBank auf der Internetseite: http://www.nbank.de abgerufen werden.