Projektbeschreibung:
Die Umsetzung des interkommunalen Gewerbegebietes „A 1 Gewerbepark Wildeshausen Nord“ ist unter Zuwendung von Finanzmitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Programmgebiet stärker entwickelte Region (SER) und der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) erfolgt.
Projektbeschreibung:
Die Kommunen Dötlingen, Prinzhöfte und Wildeshausen haben in den vergangenen Jahren den interkommunalen Gewerbepark "A1-Interkommunaler Gewerbepark Wildeshausen-Nord" entwickelt. Um dieses gemeinsame Gewerbegebiet zu realisieren, haben die Gemeinde Dötlingen, die Gemeinde Prinzhöfte und die Stadt Wildeshausen einen Vertrag geschlossen. Der Landkreis Oldenburg mit der WLO-Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie die Samtgemeinde Harpstedt– sind als Partner zum Vertrag beigetreten.
Der Gewerbepark liegt westlich der B213 gegenüber der Zufahrt zum Gewerbegebiet "Simmerhausen" zwischen der Straße „Brakland“ und der K237 „Iserloyer Straße“.
Grund für die Entwicklung dieses Interkommunalen Gewerbepark war, dass alle drei Kommunen einen dringenden Bedarf an Gewerbeflächen hatten. So waren die Gewerbeflächen in den Gewerbegebieten "Simmerhausen" der Gemeinde Prinzhöfte und in dem Gewerbegebiet "Neerstedt-Süd" der Gemeinde Dötlingen komplett veräußert. Baureife und marktfähige Gewerbeflächen waren nur in eingeschränkter Größenordnung (ca. 1,5 ha) in der Stadt Wildeshausen verfügbar. Größere zusammenhängende GE-Flächen standen nicht zur Verfügung. Diese räumlichen und sächlichen Beschränkungen veranlassten Unternehmen, über Aussiedlungen bzw. Verlagerungen nachzudenken. Mit dem Interkommunalen Gewerbegebiet sollten zeitnah Gewerbeflächen auf den Markt gebracht werden.
Derzeit stehen in dem Gewerbepark "A1-Interkommunaler Gewerbepark Wildeshausen-Nord" in der Gemeinde Dötlingen, im Ortsteil Hockensberg, Gewerbegebietsflächen zur Verfügung, welche zum Kauf angeboten werden. Die Gewerbeflächen werden ab einer Größe von ca. 2.500m² veräußert. Der Quadratmeterpreis beträgt rd. 32,90 € inkl. Erschließungskosten. Die Kosten für Telefon-, Strom-, Wasser-, Gasanschluss etc. sowie die Vermessungskosten sind im Kaufpreis nicht enthalten.
Weitergehende Informationen zu Bebauungsmöglichkeiten, Fragebogen für den Erwerb eines Grundstückes etc. sind im unteren Teil ("Dokumente") dieser Seite zu finden.
Bei konkretem Interesse wird darum gebeten, die am Ende der Seite angefügten Fragebögen auszufüllen und unterschrieben bei der Stadt Wildeshausen, Am Markt 1, 27793 Wildeshausen, einzureichen.
Für evtl. Fragen stehen Ihnen Frau Bürgermeisterin Antje Oltmanns und Herr Michael Müller von der Stadt Wildeshausen zur Verfügung.
Bürgermeisterin der Gemeinde Dötlingen
Antje Oltmanns
Hauptstraße 26, 27801 Dötlingen
Antje.Oltmanns@doetlingen.de
04432 950-111
Stadt Wildeshausen
Herr Michael Müller
Am Markt 1, 27793 Wildeshausen
michael.mueller@wildeshausen.de
04431 88-800
Der Lageplan ist nachfolgend dargestellt.
Lage des interkommunalen Gewerbegebietes „A 1 Gewerbepark Wildeshausen Nord“ im Bereich der Gemeinde Dötlingen
Bebauungsplan Nr. 55 „Gewerbegebiet Hockensberg“
Bild 1 - Blick auf das Plangebiet von der Straße Brakland in nördlicher Richtung
Bild 2 – Blick auf das Plangebiet von der Straße Brakland in östlicher Richtung
Bild 3 – Blick auf das Plangebiet von der Straße Brakland süd-östlicher Richtung
Bild 4 – Blick auf das Plangebiet der Straße Brakland im Süden in Richtung Norden