Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Führerscheinumtausch in der Gemeinde Dötlingen.
Warum muss der Führerschein getauscht werden?
Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten deutschen Führerscheine bis zum Jahr 2033 nach und nach umgetauscht werden. Da aktuell bis zu 5 verschiedene Formate des Führerscheins im Umlauf sind, soll ein einheitlicher EU-Führerschein im Scheckkartenformat die alten Dokumente ersetzen. Zudem können nur die Führerscheindaten von Kartenführerscheininhabern im zentralen Fahreignungsregister gespeichert werden, auf das auch die Polizei bei Kontrollen oder Unstimmigkeiten zugreifen kann.
Wann muss der Führerschein umgetauscht werden?
Wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen und zwischen 1953 – 1958 geboren sind, müssen Sie den Führerschein bis zum 19.01.2022 tauschen. Weitere Jahrgänge folgen dann in jährlichen Abständen.
Bei Papierführerscheinen gilt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden, bei Kartenführerscheinen (ab 1. Januar 1999 ausgestellt) das Ausstellungsjahr.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 – 1958 |
19.01.2022 |
1959 – 1964 |
19.01.2023 |
1965 – 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 |
19.01.2034 |
Wir bitten Sie den Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Frist einzureichen.
Wo kann ich meinen Führerschein tauschen?
Sie können die Umstellung in den Kartenführerschein beim Landkreis Oldenburg in der Führerscheinstelle (nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.oldenburg-kreis.de) oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen.
Wenn Sie in der Gemeinde Dötlingen Ihren Wohnsitz haben, dann können Sie den Umtausch hier im Einwohnermeldeamt nach telefonischer Terminvereinbarung vollziehen.
Für Terminvereinbarungen nutzen Sie bitte die Rufnummer 04432/950-118.
Was kostet der Umtausch des Führerscheins?
Die Gebühren betragen 25,30 € pro Führerscheinumtausch.
Was muss ich mitbringen?
Wie lange dauert die Bearbeitung des Führerscheinumtausches?
Die reine Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen.
Die oben genannten Informationen stammen aus dem FAQ des Landkreises Oldenburg (www.oldenburg-kreis.de) und wurden lediglich ergänzt.