ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Gemeinde Dötlingen bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.doetlingen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt /Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur
teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung:
Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren
Datum sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht
ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.)
bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
- In den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung:
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht
realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung mittelfristig in Planung.
- Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung:
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung
von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung,
die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
- Redaktionelle Inhalte (teilweise)
Begründung:
Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite
veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich. Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
Ihre Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die
mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre
Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig
kompliziert darstellt. Nutzen Sie dazu gerne unser u.s. entsprechendes Formular
oder wenden Sie sich an:
Gemeinde Dötlingen
Mona Ehmen
Tel. 04432-950 112
Schlichtungsstelle
Das Land Niedersachsen richtet laut § 9 d, Abs. 1 NBGG eine Schlichtungsstelle bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein. Kontaktdaten:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.10.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.10.2020 überprüft.