Bauantrag
Dem Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung müssen mindestens folgende Unterlagen beigefügt werden (siehe unten stehende Checkliste):
Der Bauantrag wird bei der Gemeinde Dötlingen 3-fach eingereicht, die eine entsprechende Stellungnahme zu dem Bauvorhaben abgibt und diesen dann an den Landkreis Oldenburg (normalerweise innerhalb einer Woche) zur Entscheidung bzw. Genehmigung weiterleitet. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Dötlingen behält sich allerdings das Einvernehmen für Bauvorhaben im Außenbereich vor.
Das Bauordnungsamt des Landkreises prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorschriften. Bei bestimmten Bauvorhaben werden ggf. noch weitere Institutionen zu beteiligt, z.B. das staatliche Gewerbeaufsichtsamt bezüglich gewerblicher Fragen, die untere Wasserbehörde wegen der Abwasserbeseitigung auf dem Grundstück, das Straßenbauamt wegen der Lage des Bauvorhabens an Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen, die untere Naturschutzbehörde wegen Landschafts- und Naturschutz oder Denkmalschutz.
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung wird vom Landkreis Oldenburg als Baugenehmigungsbehörde ausgestellt. Die Gemeinde Dötlingen erteilt zu dem bei ihr einzureichenden Bauantrag eine Stellungnahme, die dem Landkreis Oldenburg übermittelt wird.
Checkliste für Ihren Bauantrag
Der Bauantrag ist schriftlich in mindestens dreifacher Ausfertigung über die Gemeinde Dötlingen an das Bauordnungsamt des Landkreises Oldenburg einzureichen und sollte folgende Unterlagen enthalten:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Landkreises Oldenburg unter dem unten stehenden Link.