Derzeit hat die Gemeinde Dötlingen die Baugebiete "Geveshauser Höhe" und "Aschenstedt West" ausgewiesen.
Die Vergaberichtlinien für den Bebauungsplan Nr. 84 „Aschenstedt-West“ in Aschenstedt wurden vom Rat der Gemeinde Dötlingen am 30. Juni 2022 beschlossen. Daraufhin wurden 6 Grundstücke für den Eigenheimbau freigegeben, sodass die Vermarktung der geplanten Baugrundstücke beginnen konnte.
Interessierte an dem Erwerb eines Grundstückes zur privaten Nutzung können ihre Bewerbung schriftlich einreichen. Dennoch ist es auch aktuell noch möglich Bewerbungen einzureichen. Hierzu ist das Bewerbungsformular zu verwenden und die Datenschutzerklärung auszufüllen. Sollten für ein Grundstück mehrere Bewerbungen eingehen, wird nach den festgelegten Vergaberichtlinien entschieden.
Der Kaufpreis für die Grundstücke beträgt 113,00 Euro/m² bzw. 95,00 Euro/m² einschließlich des Ablösebetrages für Erschließungs- und Kanalbaubeiträge, Hausanschlussschächte (Schmutzwasser- und Regenwasserschacht) sowie Vermessungskosten zuzüglich der Vertragsnebenkosten (Notargebühren und Grunderwerbssteuer).
Sollte der Zuschlag für ein Baugrundstück erteilt werden, wird der Notar der Gemeinde Dötlingen den Erwerberinnen und Erwerbern einen Kaufvertragsentwurf zusenden. Grundsätzlich kann die Beurkundung des Vertrages frühestens 14 Tage nach Erhalt des Vertragsentwurfes stattfinden.
Die Käufer(innen) von privat genutzten Grundstücken werden vertraglich verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages ein bezugsfertiges Wohnhaus zu errichten und dieses nach Fertigstellung mindestens für 5 Jahre selbst zu bewohnen. Zulässig ist der Bau eines Einzelhauses oder eines Doppelhauses pro Baugrundstück. Beim Bau eines Zweifamilienhauses ist es zulässig, eine Hälfte zu vermieten.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe der Bewerbung kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht.
Sollten noch Fragen zur Vergabe der Grundstücke bestehen, steht Herr Max Kleineidam, Telefon 04432-950-152, gern zur Verfügung.
Baugebiet "Aschenstedt West" - Bebauungsplan Nr. 84
Baugebiet "Aschenstedt West" - Aufteilungsplan
Baugebiet "Aschenstedt West" - Bewerbungsbogen und Datenschutzerklärung
Die Vergaberichtlinien für den Bebauungsplan Nr. 85 „Geveshauser Höhe“ in Neerstedt wurden vom Rat der Gemeinde Dötlingen am 30. Juni 2022 beschlossen. Daraufhin wurden vom Gemeinderat 29 Grundstücke für private Wohnbauvorhaben (Grundstücke Nr. 9 bis 37 laut Lageplan), 4 für Reihenhäuser (Grundstücke Nr. 1 bis 4 laut Lageplan) und 4 für Mehrfamilienhäuser (Grundstücke Nr. 5 bis 8 laut Lageplan) freigegeben, sodass die Vermarktung der geplanten Baugrundstücke beginnen konnte.
Interessierte an dem Erwerb eines Grundstückes zur privaten Nutzung, können ihre Bewerbung schriftlich einreichen. Hierzu ist das Bewerbungsformular zu verwenden und die Datenschutzerklärung auszufüllen. Sollten für ein Grundstück mehrere Bewerbungen eingehen, wird nach den festgelegten Vergaberichtlinien entschieden.
Der Kaufpreis für die Grundstücke beträgt 155,00 Euro/m² einschließlich des Ablösebetrages für Erschließungs- und Kanalbaubeiträge, Hausanschlussschächte (Schmutzwasser- und Regenwasserschacht) sowie Vermessungskosten zuzüglich der Vertragsnebenkosten (Notargebühren und Grunderwerbssteuer).
Sollten der Zuschlag für ein Baugrundstück erteilt werden, wird unser Notar den Erwerberinnen und Erwerbern einen Kaufvertragsentwurf zusenden. Grundsätzlich kann die Beurkundung des Vertrages frühestens 14 Tage nach Erhalt des Vertragsentwurfes stattfinden.
Die Käufer von privat genutzten Grundstücken werden vertraglich verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages ein bezugsfertiges Wohnhaus zu errichten und dieses nach Fertigstellung mindestens für 5 Jahre selbst zu bewohnen. Zulässig ist der Bau eines Einzelhauses oder eines Doppelhauses pro Baugrundstück. Beim Bau eines Zweifamilienhauses ist es zulässig, eine Hälfte zu vermieten.
Interessierte an dem Erwerb eines Grundstückes zur Errichtung eines Mehrfamilien- und Reihenhaus, können ihre Bewerbung schriftlich einreichen. Dennoch ist es auch aktuell noch möglich Bewerbungen einzureichen. Hierzu ist das Bewerbungsformular zu verwenden und die Datenschutzerklärung auszufüllen. Weiter ist mit der Bewerbung ein Vorentwurf mit Lageplan, Grundriss und Ansichten einzureichen
Mit der Bewerbung auf ein Baugrundstück für ein Mehrfamilien- und Reihenhaus reichen Sie bitte einen Vorentwurf mit Lageplan, Grundriss und Ansichten ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe der Bewerbung kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht.
Sollten noch Fragen zur Vergabe der Grundstücke bestehen, steht Herr Max Kleineidam, Telefon 04432-950-152 gern zur Verfügung.
Baugebiet "Geveshauser Höhe" - Bebauungsplan Nr. 85 und Aufteilungsplan
Baugebiet "Geveshauser Höhe" - Bewerbungsbogen Einzelhäuser
Baugebiet "Geveshauser Höhe" - Bewerbungsbogen Mehrfamilienhäuser