Die Gemeinde Dötlingen ist gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A in seiner Funktion als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer übersteigt, zu informieren.
Art: Ex-ante-Transparenz "Beabsichtigte Auftragsvergaben"
Definition:
Nach § 19 Abs. 5 VOB/A ist vorgesehen, dass im Vorfeld über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen mit einem Auftragswert über 25.000,-€ (ohne Umsatzsteuer) im Sinne einer transparenten Vergabe zu informieren ist.