Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) vom 10.06.2021 die umfassende Förderung sowie den Schutz vor Gefahr von Kindern und Jugendlichen reformiert. Als zentraler Baustein wurde die verpflichtende Entwicklung eines Konzeptes zum Schutz vor Gewalt bis zum 31.07.2023 (§ 45 Absatz 2 Nr. 4 SGB VIII) eingeführt. Ziel ist es, gewalttätiges und entwürdigendes Verhalten in den kommunalen Kindertagesstätten zu reduzieren oder möglichst zu verhindern sowie bei konkreten Anlässen ein effektives Handeln durch transparente und verbindliche Strukturen sicherzustellen.
Aus diesem Grunde wurde eine entsprechende Konzeption gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Dötlingen in einem partizipativen Prozess erarbeitet.
Es wurden sowohl Feedbacks des Personals sowie der Elternvertretenden in die Konzeption eingearbeitet. Anschließend wurde der Entwurf den politischen Gremien der Gemeinde Dötlingen vorgelegt.
Es ist wichtig, hervorzuheben, dass die Konzeption einer ständigen Anpassung und Weiterentwicklung unterliegt und damit einen dauerhaften Prozess darstellt.
Die Kinderschutzkonzeption können Sie hier einsehen.